Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Reitschule "Frauke Brandis"

Frauke Brandis

Enkeser Straße 10

59505 Neuengeseke/Bad Sassendorf

E-Mail: reitschule@fraukebrandis.de


 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle zwischen Frauke Brandis und dem Reitschüler – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.

Unter Reitschüler verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.


 

BEACHTEN:

Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes des Reitunterrichts und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und unserer Hausordnung Folge geleistet wird. In unseren AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist. Ich behalte mir vor nach einer Kennenlern-Reitstunde und Beurteilung der körperlichen Fitness von Neukunden Menschen über 80kg vom Reitunterricht auszuschließen. Hieraus geht keine persönliche Wertung hervor. Es geht mir lediglich darum, die Belastungsgrenze meiner Tiere zu wahren.


 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung

Frauke Brandis hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 6 Jahren das Reithobby näherzubringen. Hierbei kann der Reitschüler zwischen folgenden Dienstleistungen wählen:

Kennenlernstunden:

Frauke Brandis widmet die ersten 15-20 Minuten dem persönlichen Kennenlernen und der Pferdepflege. Während dieser Zeit erhältst du nicht nur die Gelegenheit, das Pferd durch gründliches Putzen und liebevolles Betreuen näher kennenzulernen, sondern sie nutzt auch diese Zeit, um deine individuellen Ziele und Potenziale zu erörtern. Dies bildet den Grundstein für eine respektvolle und herzliche Beziehung zwischen dir und dem Pferd. Sie klärt deine Wünsche und Erwartungen bezüglich des Reitunterrichts.

In den darauffolgenden 25-30 Minuten werdet ihr eure ersten Erfahrungen im Sattel sammeln. Gemeinsam erkundet ihr die bereits bestehende Bindung zwischen dir und dem Pferd und identifiziert Bereiche, in denen zukünftiger Reitunterricht ansetzen kann. Dies ermöglicht euch, eventuelle Herausforderungen zu erkennen und deine Stärken zu identifizieren.

🐴 Ziel der Stunde:

Ihr Ziel in dieser Stunde ist es, ein umfassendes Bild von dir, deinen Wünschen, Zielen und der beginnenden Verbindung zum Pferd zu erhalten. Du sammelst nicht nur erste Erfahrungen im Reiten, sondern entwickelst auch ein tiefes Verständnis für das Pferd und seine Pflege.


 

Einzelstunden für Anfänger

Wenn du dich entscheidest, das Reiten zu erlernen, betrittst du eine völlig neue Welt. In diesem Prozess ist es von entscheidender Bedeutung, dass du eine individuelle Betreuung erhältst und die Möglichkeit bekommst, in deinem eigenen Tempo und ohne Ängste zu lernen. Dein Alter spielt dabei überhaupt keine Rolle. Frauke Brandis legt großen Wert auf die Einbindung der Pferdepflege in ihren Unterricht.

Daher unterteilt sie ihre Reitstunden für Anfänger grundsätzlich in 30 Minuten Reitzeit und 15 Minuten Pflegezeit. Je nach Tagesablauf kann die Pflegezeit entweder zu Beginn oder am Ende der Reitzeit stattfinden. Die Pflegezeit ist ein integraler Bestandteil der Reitstunde, und sie als erfahrene Reitlehrerin wird sicherstellen, dass du ein tiefes Verständnis für die Pferdepflege entwickelst. Dabei steht immer die Sicherheit und Gesundheit von Pferd und Reiter an erster Stelle.


 

Einzelstunde für Fortgeschrittene

Als fortgeschrittene Reiterin oder fortgeschrittener Reiter hast du die Möglichkeit, bis zu 45 Minuten vor deiner gebuchten Reitstunde selbstständig die Vorbereitung deines Pferdes zu übernehmen. Während dieser Zeit wird Frauke Brandis nicht anwesend sein. Dies setzt jedoch voraus, dass du bereits über ein umfassendes Verständnis und die nötige Sicherheit verfügst, ein Pferd eigenständig von der Koppel oder aus dem Stall zu holen, es gründlich zu pflegen, zu satteln und zu trensen.

Pünktlich zum vereinbarten Startzeitpunkt deiner Reitstunde stehst du also mit einem vollständig vorbereiteten Pferd oder Pony am Reitplatz bereit, und ihr könnt direkt in die Stunde einsteigen!

Im Einzelunterricht legt sie besonderen Wert auf die optimale Förderung deiner reiterlichen Entwicklung. Gemeinsam arbeitet ihr an deinen individuellen Zielen und könnt euch auf die spezifischen Details konzentrieren, die dich beschäftigen.


 

DUO Reitstunden für Fortgeschrittene

Frauke Brandis versteht die Freude, ein Hobby miteinander zu teilen. Daher bietet sie speziell für fortgeschrittene Reiter ab 8 Jahren eine besondere Art der Reitstunde an.

Um an diesen Stunden teilnehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Du kannst eigenständig deine Ponys/Pferde von der Koppel holen, sie gründlich pflegen, satteln und trensen. Falls du unter 14 Jahre alt bist, ist dies nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erlaubt.

Du hast bereits mindestens 10 Einzelstunden bei mir oder in einer anderen Reitschule absolviert und kannst frei im Trab reiten.

Das Lenken eines Pferdes klappt in 95 % der Fälle problemlos.

In diesen Reitstunden buchst immer du. Die finanziellen Details kannst du direkt mit deinem Reitpartner klären. Auf diese Weise besteht immer die Möglichkeit, aus einer Duo-Stunde eine Einzelstunde zu machen, sollte einer von euch kurzfristig verhindert sein.

Diese Art der Reitstunden eignet sich auch hervorragend für Reiter im Teenager- oder Erwachsenenalter, die gemeinsam dem Reithobby nachgehen möchten. Der Ablauf entspricht den Einzelreitstunden für Fortgeschrittene!


 

(2) Die Reitstunden finden ausschließlich und bei jedem Wetter statt. Frauke Brandis arbeitet im Vorzug unter freiem Himmel.


 

(3) Frauke Brandis verpflichtet sich gegenüber dem Reitschüler, ihm für die Dauer des durch ihn gebuchten Leistungsangebotes, entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung gemäß §2 a) bis e) dieser AGB, ein geeignetes Pferd sowie einen Reitlehrer bereitzustellen.


 

(4) Das Zuteilen der Pferde erfolgt nach freiem und pflichtgemäßem Ermessen des für den Reitunterricht zuständigen Reitlehrers. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht. Der Reitlehrer wird nach Dienstplan eingesetzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reitlehrer besteht somit ebenfalls nicht.



 

§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht

Rabattierungen

Die Preise sind der saisonal angepassten und online zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen. Hier sind auch die möglichen Rabattierungen aufgeführt.


 

§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf

Frauke Brandis vergibt Reitstunden nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf ihrer Homepage befindlichen Buchungsdienst. Die Buchung ist verbindlich, insofern sie zu den angegebenen Verfügbarkeiten einen Termin anbieten kann. Der Widerruf ist ausgeschlossen.


 

§ 5 Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts

(1) Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) werden die Reitstunden bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen.


 

(2) Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers (z.Bsp. wegen Krankheit) wird von Frauke Brandis' Seite so schnell wie möglich angezeigt, und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Kunden wird vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht.


 

(3) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der Reitschüler ist jedoch bei Einzelunterricht berechtigt, in seinem Namen eine Vertretung zur Reitstunde zu schicken. Bei Duo-Reitstunden sollte zumindest ein Reitschüler die Stunde antreten.


 

(4) Bei Verhinderungen des Reitschülers, die einen Termin mehr als 14 Tage in der Zukunft betreffen, kann der Reitschüler seinen Termin über den in der Terminbestätigung mitgesandten Link ohne Angaben von Gründen verschieben. Eine Erstattung erfolgt nicht.


 

§ 6 Auskunftspflicht des Reitschülers

(1) Der Reitschüler ist gegenüber Frauke Brandis verpflichtet, vor der Durchführung des Reitunterrichts seine bestehenden Krankheiten, Allergien sowie körperlichen und/oder geistigen Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.

(2) Sollten sich die für die Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist Frauke Brandis die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.


 

(3) Frauke Brandis sichert einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den ihr durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.


 

§ 7 Sorgfaltspflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Versicherung

(1) Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von Frauke Brandis und die Inanspruchnahme ihrer Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Reitschüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme ihrer Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist Frauke Brandis, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.


 

(2) Der Reitschüler ist verpflichtet, die für die Durchführung des Leistungsangebots angemessene und ordnungsgemäße Bekleidung zu tragen, welche eng am Körper anliegt. Das Tragen von Röcken und Kleidern ist untersagt.


 

(3) Das Tragen folgender Kleidungsstücke während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung ist durch den Reitschüler zwingend erforderlich:

a) Reithelm: Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Reithelms ist verpflichtend. Erfüllt der Reithelm nicht oder nicht mehr die sicherheitsrelevanten Vorgaben (bspw. unsicherer Halt, Beschädigung nach einem Sturz), so ist er umgehend durch einen geeigneten Reithelm auszutauschen.

b) Schuhwerk: Das Tragen eines für den Reitschüler geeigneten Schuhwerks ist ebenfalls verpflichtend. Schuhwerk sollte ausdrücklich über die Knöchel des Reitschülers verlaufen und mit rutschfesten, jedoch nicht mit grobem Profil ausgestattet sein (Gefahr des Steckenbleibens im Steigbügel). Das Tragen von Ballerinas, Sandalen, Badelatschen oder ähnlichem losen Schuhwerk ist untersagt.

c) Handschuhe: Das Tragen von für den Reitschüler geeigneten Reithandschuhen ist ebenfalls verpflichtend.


 

(4) Erscheint der Reitschüler ohne die in § 8 (2) aufgeführten Kleidungsstücke und/oder weisen diese Kleidungsstücke des Reitschülers einen für die Durchführung der Leistung ungeeigneten Zustand auf, so darf Frauke Brandis, wenn in angemessener Zeit durch den Reitschüler kein geeigneter Ersatz beschafft werden kann, den Reitschüler von der Durchführung der Leistung ausschließen. Die für die gebuchte Leistung angefallenen Kosten werden auch in diesem Fall fällig und sind durch den Reitschüler an Frauke Brandis zu leisten. Eine Erstattung erfolgt nicht.


 

(5) Das Tragen von Schmuck (bspw. Ringe, Armbänder/-reife, Hals-, Fuß- und Armketten, Ohrringe, etc.) ist dem Reitschüler während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung untersagt.


 

(6) Der Reitschüler ist aus Sicherheitsgründen und zur Gefahrenverhütung verpflichtet, während der gesamten Dauer der Leistungsdurchführung lange Haare zu einem Zopf zusammenzubinden.

(7) Das anwesende Personal und insbesondere der Reitlehrer sind dazu berechtigt, zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs von Frauke Brandis' Betriebsstätte, der Sicherheit und Ordnung sowie der Einhaltung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist stets zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen führt dies zum Abbruch des Reitunterrichts sowie zum Verweis von ihrem Betriebsgelände.


 

(8) Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts, entsprechend der unter § 2 dieser AGB jeweils aufgeführten Leistungsbeschreibung, unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Hiervon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von Frauke Brandis' Reitschule sowie längere Aufenthalte auf ihrem Betriebsgelände.


 

(9) Reitschülern, welche das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befinden sich nur während der vertraglich festgelegten oder online gebuchten Schulungszeit in Obhut des Reitlehrers und müssen sich aus diesem Grund darüber hinaus gehend, in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden. Reitschülern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist es unter Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestattet, während der Öffnungszeiten auf dem Gelände von Frauke Brandis zu bleiben. Hierfür wird von ihrer Seite keine Haftung übernommen. Aufsichtspersonen sind dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Reitunterricht nicht gestört wird. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, sich ausschließlich in den dafür vorgesehenen Zuschauerbereichen aufzuhalten, zum Reitunterricht mitgebrachte Utensilien (bspw. Kinderwägen) nicht unbeaufsichtigt und gefahrenträchtig abzustellen und Kinder sowie andere Schutzbefohlene zu beaufsichtigen.


 

(10) Das Betreten der Stallungen von Frauke Brandis durch Besucher ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen hiervon ist das Betreten in Begleitung von Reitlehrern und den Vorbereitungsarbeiten, welche im Zusammenhang mit der Durchführung des durch den Reitschüler gebuchten Leistungsangebots stehen. Kinder unter 14 Jahren sind dabei von einer erziehungsberechtigten Person zu begleiten. Begleitet eine Person 2 Reitschüler, trägt sie gegenüber Frauke Brandis die Verantwortung für beide Kinder.


 

(11) Das Füttern sämtlicher Tiere auf dem Betriebsgelände von Frauke Brandis, speziell der Pferde, ist grundsätzlich untersagt und findet im Einzelfall nur in Absprache und mit Erlaubnis des Reitlehrers statt. Zudem sind die diesbezüglich auf dem Betriebsgelände angebrachten Hinweisschilder zwingend zu beachten.


 

(12) Das Mitbringen eigener Hunde ist wegen der betriebseigenen Hunde untersagt.


 

(13) Frauke Brandis ist berechtigt, eine für ihre Kunden und Besucher eine gleichermaßen verbindliche Hausordnung aufzustellen. Diese enthält speziell Regelungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten auf ihrem Betriebsgelände sowie dem Umgang mit Pferden und der Wahrung der Rechte Dritter.



 

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